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Brennerei Astenbeck, Inhaber Liebe OHG
Astenbeck 39, 31188 Holle

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* Diese Webseite ist Teil der Diplomarbeit „Alte Werte, alte Marken: Neupositionierung von Konsumgütern“ zum SS08 von Maria Brinkop & Markus Kreykenbohm. Alle vorgestellten Ideen, Texte, Bilder und Inhalte sind geistiges Eigentum von Maria Brinkop & Markus Kreykenbohm und unterliegen dem Urheberrecht.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

01. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder Rechnung erteilt wird.

02. Preise unserer Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.

03. Die Preise gelten franko Empfänger bei geschlossener Abnahme der im Angebot vorgesehenen Menge pro Lieferung in Originalkarton einschließlich Glas.

04. Zahlung in Euro ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist.

05. Proben gelten in allen Fällen als Typmuster.

06. Bestätigung des Auftrages mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass in den z.Z. bestehenden einschlägigen, in- und ausländische Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Zollgesetzen, Marktordnungs- und Monopolbestimmungen, Abschöpfungen, Grenzausgleichs-, Preisausgleichs- und sonstigen Abgaben, Verbrauchssteuern eingeschlossen, keine Änderung eintritt.

07. Ausführung der Aufträge geschieht in der Reihenfolge, in der sie eingehen. Sollten wir mit der Lieferung in Verzug geraten, so ist eine Nachlieferungsfrist von mindestens 4 Wochen zu stellen. Verzugsschaden kann nicht geltend gemacht werden.

08. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks oder höhere Gewalt entbinden uns von der Verpflichtung der Lieferung.

09. Lieferung erfolgt zu den in unseren Angeboten angegebenen Zahlungsbedingungen. Nichteinhaltung ausbedungener Zahlungsvereinbarungen berechtigt uns, ohne Einhaltung einer Frist vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es bleibt uns vorbehalten, Vorauszahlungen zu verlangen, auch wenn vorher Auftragsbestätigung gegeben wurde.

10. Zahlungen durch Scheck oder Abtretung gelten als Leistung erfüllungshalber.

11. Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit unseren, gegenwärtigen und künftigen Lieferungen stehen, einschließlich etwa daraus erwachsender Scheckansprüche, getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung. Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos des Käufers das Eigentum an der noch bei ihm vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, lebt unser Eigentum wieder auf, sobald der Käufer erneut unser Schuldner wird. Für diesen Fall wird schon jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, dass der Käufer die Ware für uns verwahrt. Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Mit der Veräußerung gehen die dem Käufer hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen auf uns über. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, den Forderungsübergang seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zu der Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Soweit er den Kaufpreis für die veräußerte Ware einzieht, geschieht dies bis zur jeweiligen Höhe unserer Forderung treuhänderisch für uns. Die Verpfändung oder Sicherungsübertragung unserer Ware und der uns aufgrund verlängertem Eigentumsvorbehalt zustehenden Forderungen sowie deren Abtretung an Dritte ist dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Übersteigt der Rechnungswert unserer Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers in soweit zur Freigabe verpflichtet. Wir sind jederzeit berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt durch Abholung der in unserem Eigentum stehenden Waren im Wege der Selbsthilfe geltend zu machen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abholung der Ware durch unsere Beauftragten zu dulden und ihnen jede erforderliche Auskunft über den Verwahrungsort und sonstigen Verbleib der Ware zu geben und ihnen auch in sonstiger Weise bei der Abholung der Ware behilflich zu sein.

12. Ersatzlieferungen: Für Bruchschäden und Fehlmengen, die bei der Warenannahme vom Käufer festgestellt und vom Transporteur bestätigt werden, erhält der Käufer eine Gutschrift. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.

13. Paletten: Erfolgt die Anlieferung auf Europa-Pool-Paletten, so sind vom Käufer die gleiche Anzahl einwandfreier Paletten dem Anlieferer zu übergeben oder innerhalb von 8 Tagen frachtfrei Station Hildesheim zurückzusenden. Überschreitet der Käufer die Rückgabefrist, sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung, Ersatz in Geld zum Tagespreis zu verlangen und die Annahme der zur Rücksendung angebotenen Paletten zu verweigern.

14. Erfüllungsort für Käufer und Verkäufer ist Holle/OT Derneburg. Gerichtsstand ist, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist, Hildesheim. Gerichtsstand für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist Hildesheim. Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen sind nur dann für uns rechtsverbindlich, wenn wir uns schriftlich einverstanden erklärt haben.

Derneburg-Astenbeck, Januar 2003


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